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Satte Rabatte bei der Kfz-Versicherung

admin am 21. Januar 2011

Der Jahreswechsel ist immer ein guter Zeitpunkt, die eigenen Versicherungen dahingehend zu überprüfen, ob Angebote und Preise immer noch den eigenen Ansprüchen an die Leistung genügen. Gerade bei langen und harten Wintern kommen unverhoffte Schäden plötzlich hinzu und das kann ganz schön teuer werden. Deswegen Tarife vergleichen und Geld sparen!

Es geht schon mit dem ersten Regen und dem herabfallenden Laub des Herbstes einher, dass sich die Berichte zu Unfällen im Toyota Forum auf motor-talk.de häufen und die Frage nach der richtigen Versicherung in den Fokus des Interesses tritt. Auch die Themen im Motorrad Forum gehen immer wieder auch solchen Fragen nach, die die Sicherheit der Fahrer und der geliebten Maschinen betreffen. Fällt dann der erste Schnee und der Bodenfrost überzieht die Straßen, dann kommt es vermehrt zu Unfällen auf Deutschlands Straßen. Darauf reagierte jetzt auch der Gesetzgeber und führt die Pflicht zum Gebrauch von Winterreifen dahingehend ein, dass er die betreffenden Witterungsverhältnisse konkretisierte. Fährt man weiterhin mit Sommerreifen, also mit Reifen, die nicht einmal ein M&S-Symbol für Matsch und Schnee aufweisen, dann kann das unter Umständen richtig teuer für die Fahrer werden.

Motor-Talk: Winterreifenpflicht

Es fängt mit einem eher geringen Bußgeld an, wenn man bei einer Routinekontrolle auffällt und die Winterreifen noch nicht unter das Fahrzeug geklemmt hat, obwohl der Winter wirklich schon früh zugegen war. Da kommt man meist noch mit einem blauen Auge davon, aber dreht man sich wirklich mal auf eisglatter Straße und sorgt aufgrund der nicht angemessenen Sommerreifen für Behinderungen im übrigen Verkehr oder verursacht gar einen Unfall, dann kann ein Bußgeld von 90 Euro doch schon schmerzlich werden.

Wann zahlt die Versicherung?

Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, inwieweit die jeweilige Versicherung so einen Schaden abdeckt, der womöglich durch das fahrlässige Fahren auf Sommerreifen verursacht wurde. Steht in der Police der “Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit”, dann wäre der entstandene Schaden trotzdem gedeckt. Das Bußgeld muss man natürlich immer noch selbst zahlen. In anderen Policen, die diesen Verzicht zur Einrede nicht niedergelegt haben, bleibt der Verursacher eines Unfalls aber auf den Kosten sitzen und das kann bei den modernen Karossen ganz schön teuer werden. Den Schaden des Unfallgegners trägt zwar in jedem Fall die Kfz-Haftpflicht, aber auf den eigenen fahrbaren Untersatz wird man verzichten müssen, wenn man die nötigen Kosten der Reparatur nicht aus eigener Tasche begleichen kann.

Gute Rabatte kann man bei Versicherungen dann vereinbaren, wenn der Wagen bei Nichtgebrauch in der Garage steht und auch dann, wenn nur der Halter mit dem Auto unterwegs ist und kein weiterer Fahrer das Unfallrisiko erhöht. Ein Vergleich lohnt sich.

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