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Auto unter Wasser

admin am 20. Januar 2011

Der Winter hat die Statistiken der Kfz-Versicherer bestimmt nicht unerheblich angereichert. Mit zahlreichen Kleinst- und Kleinkarambolagen, dürfte es insbesondere bei den Blechschäden einen immensen zahlenmäßigen Zuwachs gegeben haben. Doch mit Ende der schneereichen Zeit kommt ein anderes Problem dazu, dass ebenfalls viele Schäden anrichtet. Das Schmelzwasser nimmt die Straßen ein und im Fernsehen kann man häufig die Bilder hilflos umhertreibender Autos sehen.

Wer zahlt für Wasserschaden beim Kfz

Bei der Auswahl einer günstigen Kfz Versicherung kommt man häufig gar nicht auf die Idee auf so etwas wie “Wasserschäden” zu achten. An erster Stelle steht bei Auswahl der KFZ Versicherung Preisvergleich, an zweiter dann der Leistungskatalog der Police. Doch hierbei kommt man nur auf die Idee wenn man unmittelbar an einem Hochwassergebiet wohnt, wie z.B. der Hamburger Hafenkante, auch auf Zahlungsübernahme bei Überschwemmung und deren Folgen zu achten. Wer kann denn auch ahnen, dass eine Flutwelle auf dem Scheitelpunkt nicht nur Haus und Hof überfluten wird, sondern auch noch das Familienauto, das auf der vermeintlich sicheren Straße geparkt war, mit sich reißt?

Wer zahlt wann?

Versicherungsexperten raten Betroffenen sich bei ihrer Versicherung zu melden und beraten zu lassen, wenn ihr Wagen in Hochwasser geraten ist. Die meisten Teilkaskoversicherungen sehen die Abdeckung eines solchen Schadens vor. Mit Schutzbrief werden sogar die Kosten für die eventuell notwendige Bergung des schwimmenden Autos übernommen, hier wird kein Unterschied zur Bergung auf dem Trockenen gemacht. Wer keine Teilkasko hat, der muss für die Beschädigungen durch das Wasser selbst aufkommen. Ansonsten ist nicht nur der Wagen selbst versichert, sondern auch das – nun wahrscheinlich ruinierte Interieur – sowie elektronische An- und Einbauteile wie Autoradio, Navi und Vergleichbares. Hilfreich wäre es hier, wenn man zuvor eine Liste mit den entsprechenden Teilen erstellt hat, sowie eventuell auch noch die Quittungen und Rechnungen aufbewahrt hat. Hat man Ordnung in seinen Unterlagen, gestaltet sich die Regulierung meist unkomplizierter.

Vorsicht vor Folgeschäden

Kann man sein Fahrzeug selbst bergen, sollte man trotzdem nicht einfach einsteigen und versuchen zu fahren. Die Elektrik ist wahrscheinlich defekt und man kann sich leicht einen Schlag fangen. Oder das Öl am und im Motor wurde ausgeschwemmt und das Starten würde einen sofortigen und folgenschweren Motorschaden verursachen. Dafür käme die Versicherung dann auf keinen Fall auf. Lieber erst in eine Werkstatt schleppen lassen und durchchecken lassen. In solche einem Fall würde die Bergung wie die eines Pannenfahrzeugs betrachtet werden.

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