Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen
admin am 30. November 2010
Auch nach dem 30.11.2010 ist eine Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags möglich. Der eigentliche Stichtag für solche Kündigungen darf bei Beitragserhöhungen überschritten werden.
Grundsätzliches Sonderkündigungsrecht
Einige Meldungen bezüglich Beitragserhöhungen erreichen die Kunden erst kurz vor oder nach dem sogenannten Stichtag, dem 30. November. Dies soll möglichst viele Kunden dazu bringen, ihre Verträge nicht zu kündigen. Was aber nicht viele Versicherungsteilnehmer wissen, ein Recht auf Kündigung besteht bei Beitragserhöhungen auch nach dem Stichtag. Erhöht das Versicherungsunternehmen die Beiträge für die Kfz-Prämie, besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt bis zu einem Monat nach Kenntnisnahme der Erhöhung der Prämie. Diese Zeitspanne ist vom Stichtag unabhängig. Das Kündigungsschreiben muss spätestens einen Monat nach Kenntnisnahme der Erhöhung durch den Kunden bei der Versicherung eingegangen sein. Außerdem muss es sich deutlich auf die Erhöhung der Kfz-Prämie beziehen, sonst kann die Kündigung abgelehnt werden.
Wechseln wichtig
Die Beiträge für die Kfz-Versicherungen steigen im nächsten Jahr zum Teil um mehr als 10 Prozent. Manche Versicherungen versuchen ihre Kunden durch undurchsichtige Rechnungen und späte Mitteilungen zu täuschen oder zumindest im Unklaren über die Gründe der Mehrkosten zu lassen. Anscheinend wird damit ein Verbleib der Versicherungsteilnehmer bei der angestammten Versicherung bezweckt. Die Gründe für die Beitragserhöhung, sei es eine neue Einstufung des betreffenden Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse, sind für das Sonderkündigungsrecht nicht relevant. Das Recht besteht grundsätzlich bei Beitragserhöhungen. Ein Versicherungsvergleich und gegebenenfalls ein Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung ist im nächsten Jahr bei einigen Kunden äußerst wichtig, um sich vor übertriebenen Forderungen mancher Versicherer zu schützen. Ab Januar 2011 kommt schließlich laut des GDV, des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, auf etwa 30 Prozent aller Autofahrer eine neue Regionalklasse zu und bei 33, 5 Prozent der Fahrer ist es eine neue Typklasse. Der Wechsel zu einer günstigeren Versicherung kann hier viel Geld sparen.
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