Günstige Kfz Versicherungen » Führerschein ab 17

Führerschein ab 17

admin am 10. August 2010

War es bis vor kurzem noch gängig, dass man seinen Führerschein im Alter von 18 Jahren machte, am besten um den Geburtstag herum, so dass man gleich die Einkäufe für das Wiegenfest tätigen konnte, so soll dies jetzt schon früher gehen. Ähnlich wie bei unseren österreichischen Nachbarn seit schon vier Jahren.

Führerschein ab 17, das ist ein Modell, das seit Jahren versucht wurde, durchzusetzen. Seit ein paar Tagen ist es so weit: seit dem ersten August, ist es bereits Siebzehnjährigen möglich, einen Führerschein für die Klassen B und BE zu erwerben. Unter der Voraussetzung freilich, dass sie von einem volljährigen Begleiter oder einer volljährigen Begleiterin beaufsichtigt werden, der oder die auch in der Prüfungsbescheinigung – dem Vorabführerschein, gewissermaßen – genannt sein muss. Es gibt keine Begrenzung nach oben für die Anzahl potentieller Begleitpersonen, doch für jede muss ein Antrag gestellt sein, sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz des eigenen Führerscheins sein. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch eine Reduktion der Verkehrsunfälle, da Fahranfänger naturgemäß über keine große Erfahrung auf den Straßen verfügen, aber trotzdem zu besonders hoher Risikobereitschaft neigen. Wer begleitet fährt, wird also vernünftiger auf den Straßenverkehr vorbereitet, lernt mehr über das Fahrgefühl als in so mancher Fahrstunde und wird am Ende auch noch belohnt: wurden Fahranfänger aufgrund ihrer hohen Unfallquate mit einem Versicherungssatz von meist 240 Prozent eingestuft, müssen diejenigen, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres erfolgreich am Programm des begleiteten Fahrens, auch kurz „BF 17“ genannt, teilgenommen haben. Analog fährt Österreich seit 2006 das Programm „L17“.

Abgelegt unter Allgemein | Keine Kommentare

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben