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Aufgepasst beim Steinschlag

admin am 27. April 2010

Auch wenn sich ein Steinschlag zwar durch die Experten problemlos und schnell beheben lässt, ist er trotzdem ärgerlich. In der Regel gibt es von der Seite der KFZ-Versicherung keine Probleme. Doch die R+V Versicherung warnt: Diese Tatsache kann sich sehr schnell ändern. Denn dann, wenn ein Autofahrer auf die windigen Versprechen von Autoglasern hereinfallen, die für ihre Dienste auf Parkplätzen werben und dann später pfuschen.

 

Kaskoversicherung zahlt nicht automatisch alles

 

Die Arbeiten wurden entweder nicht sachgerecht ausgeführt oder Leistungen erbracht, die nicht nötig waren. Später haben dann die Verbraucher die Probleme. Dieses gilt insbesondere dann, wenn Ausbesserungen vorgenommen wurden, die vom Gesetzgeber nicht erlaubt sind. Dies ist dann der Fall, wenn eine Ausbesserung im Sichtfeld des Fahrers vorgenommen wurde oder auch dann, wenn die Scheibe eigentlich so stark beschädigt war, dass sie hätte ausgewechselt werden müssen.

Gerade dann, wenn von vornherein gesagt wird, dass die Kaskoversicherung für sämtliche Kosten aufkommt, sollten alle Alarmglocken schrillen. Dieses entspricht nämlich nicht der Wahrheit, sagt die R+V. Diese erklären, dass die Selbstbeteiligung nur dann erlassen wird, wenn der Versicherte den Steinschlag bei seiner Versicherung meldet und dies vor der Reparatur. Natürlich müssen auch alle jene Kunden aufpassen, die in ihrer Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart haben. Denn diese müssen sich in jedem Fall eine Autowerkstatt wenden, die mit der Versicherung kooperiert.

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