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KFZ-Versicherung: Sorgfalt ist Pflicht

admin am 14. April 2010

Jeder, der ein Fahrzeug besitzt und damit auch aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, der muss seiner Sorgfaltspflicht in eben diesem nachkommen. Wird diese nicht erfüllt, so muss derjenige, der dagegen verstößt muss mit empfindlichen Strafen rechnen und auch damit, dass er bei einem Versicherungsfall auch dann eine Mitschuld erhält, wenn sie alleinige Schuld bei der Gegenseite liegt. Unter anderem sollte man sich ebenfalls ganz vorsichtig in Parkhäusern oder auch auf öffentlichen Parkplätzen verhalten.

Die goldene Devise lautet hier langsam fahren. Immer dann, wenn ein Unfall hätte durch rechtzeitiges Bremsen verhindert werden können, liegt eine charakteristische Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Auch wenn an vielen Orten mit einem Schild auf die gültige Straßenverkehrsordnung hingewiesen wird, ist es an diesen Orten im Ernstfall zwecklos auf diese hinzuweisen. Genau aus diesem Grund sollte man auf Parkplätzen und in Parkhäusern immer mit besonderer Vorsicht fahren.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung hat das Recht dazu in einem Schadensfall die Leistung zu mindern oder gar ganz zu verweigern, wenn der Fahrzeughalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. In einem solchen Fall hilft dann nur noch die Vollkaskoversicherung, da diese auch bei selber verschuldeten Unfällen den Schaden übernimmt. Doch da diese verhältnismäßig teuer ist, ist die Frage, ob sich eine solche überhaupt lohnt. Abhängig ist dies vom Zustand des Fahrzeuges. Doch wer eine defensive Fahrweise an den Tag liegt, der ist immer auf der sicheren Seite.

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