Sturmschäden der KFZ-Versicherung melden
admin am 2. März 2010
Auch schon ein herabfallender Ast kann eine Delle im Auto verursachen und wenn es sich um einen Dachziegel handelt, dann bleibt nicht selten eine große Beule zurück. Ganz abgesehen von einem erheblichen Lackschaden. Besonders in den letzten Tagen werden sehr viele Autobesitzer nach dem Sturm Xynthia vor genau diesem Problem gestanden haben. Die Teilkaskoversicherung kommt für den Schaden ab einer Windstärke von acht dafür auf. Ist der Wind nicht ganz so stark, so bleibt nur die Vollkaskoversicherung.
Bevor man sich auf den Weg zur Werkstatt macht, sollte man eine verbeulte Karosserie oder andere Strumschäden, beispielsweise wenn man durch den Wind in den Graben gedrückt wurde oder in einem Unfall verwickelt wurde, den Schaden zuerst einmal der Versicherung melden. Dieses erleichtert die Abwicklung und auch die Schadensregulierung geht schneller. Zudem lässt sich genau klären, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Ehe eine Leistung erbracht wird, verlangt die Versicherung ein Gutachten durch einen Sachverständigen.
Der Kunde hat der Versicherung gegenüber die Pflicht den Schaden so genau wie möglich zu schildern. Bei einigen Unternehmen ist es möglich dieses mit einer Kauffrau oder einem Kaufmann der Versicherung per Telefon zu erledigen, andere wiederum haben speziell hierfür eigene Formulare die sie verschicken und im Internet zur Verfügung stellen. Wer den Schaden im Internet meldet, der sollte Bilder mit anfügen. Wichtig bei den Bildern ist, dass nicht nur die Schäden festgehalten werden, sondern auch die Gegenstände, die die Schäden verursacht haben.
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